Anforderung Vergabeunterlagen / Teilnahmeantrag:
Extra-Kosten Versand VU (EUR)
beim Auftraggeber (extern):
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Leistungstext:
Das Zweiwege-Raupenrammgerät (im folgenden ZW-Raupenrammgerät) soll vorwiegend im Bahn- und Verkehrswegebau auf Gleisen der DB AG und von Land aus eingesetzt werden und das mäklergeführte Einbringen von Einzelpfählen und Spundwänden hauptsächlich durch schlagendes oder vibrierendes Rammen, optional durch Einpressverfahren ermöglichen. Des Weiteren ist das ZW-Raupenrammgerät so zu gestalten, dass unter Baustellenbetrieb auch eine Umrüstung auf mäklergeführten Bohrbetrieb (Bohrrohrgründungen, Entspannungsbohrungen etc.) möglich ist. Gleichzeitig soll die Möglichkeit gegeben sein, mittels mäklergeführter Zange ein Aufstellen (Ausrichten/Halten) von Betonmasten (Länge 12-15 m, Masse 3,5-5,2 to) zu realisieren. Größtenteils erfolgt der Einsatz des ZW-Raupenrammgerätes von DB AG-Gleisen aus, in der Regel unter Fahrleitung, bei Gleisüberhöhungen bis zu 200 (gem. Ril 931 180 mm in Baugleisen 200 mm) mm und einer Ausladung (Gleisachse – Mitte Rammgut) von 6,0 m. Neben der Einhaltung des Regellichtraumes nach EBO (DS 300) – Anlage 1 zum Nachbargleis bei Arbeitsstellung darf das ZW-Raupenrammgerät in Transportstellung auf dem Gleis die Bezugslinie G1 nach EBO (DS 300) – Anlage 7 nicht überschreiten. Fahrzeugbegrenzung nach EBO, Anlage 8 im unteren Bereich mindestens nach Bild 3 einhalten. Für die Begrenzung bzw. die Einschränkung der Fahrzeugmaße gilt die EBO, Anlage 9. Für den Straßentransport darf eine maximale Höhe von 3 400 mm und eine maximale Breite von 3 000 mm nicht überschritten werden. Für das schlagende Rammen ist ein Dieselexplosionsbär (Größenklasse D12), für das vibrierende Rammen ein resonanzfrei an- und auslaufender Ramm- und Ziehvibrator mit verstellbarem statischen Moment und einer Fliehkraft von ca. 850 kN vorzusehen. Im Regelfall hat das Rammgut eine Länge von 7-11 m (max. 13 m) und besitzt eine Eigenmasse von 2,5-4,2 to, für Bohrrohrgründungen kommen Rohre von Ø 400-720 mm, bei Wandstärken von 7-22 mm und Rohrlängen von 6 m (max. 10 m) zur Anwendung. Das ZW-Raupenrammgerät muss in seiner Ausführung und Gestaltung alle ab dem 1.1.2008 für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geltenden Forderungen der verbindlichen Richtlinien und Rechtsvorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften der BG Bau, der Gestaltungs- und Prüfrichtlinien der Technischen Überwachung sowie insbesondere auch des Vorschriften- und Regelwerks und der Zulassungs- und Abnahmebestimmungen der Deutschen Bahn AG und des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) erfüllen.
PLZ-Gebiet:
39 - Magdeburg, Stendal, Oschersleben, Staßfurt
Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren (VOL/A)
Auftragsbezeichnung:
Beschaffung eines Zweiwege-Raupenrammgerätes (mit Schienenfahreinrichtung).
Kurzbeschreibung/Los:
Beschaffung eines Zweiwege-Raupenrammgerätes (mit Schienenfahreinrichtung).